Evangelische Landeskirche Anhalts

„Wir haben vorsichtig geplant“

Dessau-Roßlau, am – Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat bei ihrer Tagung am Sonnabend in Dessau den Haushalt für das Jahr 2017 beschlossen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 17,03 Millionen Euro vor gegenüber 16,43 Millionen Euro in diesem Jahr. Haupteinnahmen sind dabei rechtlich verpflichtenden Staatsleistungen des Landes mit 3,1 Millionen Euro (2016: 3 Millionen Euro), der Finanzausgleich der Evangelischen Kirchen in Deutschland mit 4,3 Millionen Euro (2016: 4,27 Millionen Euro), Kirchensteuern mit 5,5 Millionen Euro (gleichbleibend gegenüber 2016) sowie Grundstückserträge in Höhe von 1,4 Millionen Euro (2016: 1,3 Millionen Euro).

In seiner Haushaltsrede sagte Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch, die Landeskirche gehe von stabilen, jedoch nicht deutlich steigenden Einnahmen aus. „Wir haben vorsichtig geplant“, so Rausch. Die eingehenden Kirchensteuern würden 2017 im Gegensatz zu den vergangenen Jahren voraussichtlich nicht mehr steigen. Dem gegenüber stünden hohe, aber notwendige Ausgaben, etwa 90.000 Euro für das Reformationsjubiläum 2017, an dem sich die Landeskirche mit einer Station auf dem „Europäischen Stationenweg“ in Bernburg, einem „Kirchentag auf dem Weg“ in Dessau-Roßlau und dem Containerprojekt „Anhalt kompakt“ bei der „Weltausstellung Reformation“ in Lutherstadt Wittenberg beteiligt. Im Haushalt sind aufgrund steigender Personal- und Verwaltungskosten zusätzlich 92.000 Euro für die vier evangelischen Grundschulen eingeplant.

Mitgliederzahl

Zur Mitgliederzahl der anhaltischen Landeskirche sagte Rausch, der Rückgang in Höhe von rund 5 Prozent im vergangenen Jahr habe sich 2016 abgeschwächt und liege derzeit noch bei 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Landeskirche hat derzeit 34.500 Mitglieder.

Mitgliedschaftsgesetz

Weiterhin beschloss die Landessynode Veränderungen im Mitgliedschaftsgesetz, die den Wiedereintritt von ausgetretenen Kirchenmitgliedern und den Wechsel zwischen Kirchengemeinden erleichtern. Mitglieder, die in eine andere Kirchengemeinde wechseln wollen, benötigen jetzt nur noch die Zustimmung der neuen Gemeinde. Wer nach dem Austritt wieder in die evangelische Kirche eintreten möchte, kann dies auch künftig bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin seiner Wunschgemeinde tun. Eine Zustimmung des Gemeindekirchenrates ist im Gegensatz zu früher jedoch nicht mehr nötig.

Kollektenplan

Ebenso verabschiedet wurde bei der Synodaltagung ein neu gefasster Plan für den Zweck der Gottesdienstkollekten. Demnach soll es künftig weniger Kollekten für landeskirchliche Zwecke, dafür mehr Kollekten für kirchengemeindliche Aktivitäten und für die Kirchenkreise geben.

Wahl der Stellvertreter für das Präsidium

Zu Stellvertretern der Beisitzer im Präsidium der Landessynode wurden Christian Preißner aus Dessau und Pfarrer Martin Bahlmann aus Zieko gewählt.

Bautätigkeit

Im Hinblick auf die Bautätigkeit in der Landeskirche beschloss die Synode wiederum Beihilfen in Höhe von 300.000 Euro für die Sanierung von Kirchen und Pfarrhäusern. Zusätzlich stehen wieder 70.000 Euro an Nothilfemitteln zur Verfügung. Ebenso wird das Programm „Aus 1 mach 2“ unterstützt, mit dem alle Privatspenden für angemeldete und kirchenaufsichtlich genehmigte Projekte aus landeskirchlichen Mitteln verdoppelt werden. Hierfür steht jetzt ein erweiterter Fonds von 70.000 Euro zur Verfügung. Als besondere Unternehmung hob Oberkirchenrat Dr. Rausch das landeskirchliche Projekt „Lichtungen“ hervor, bei dem von Künstlern gestaltete moderne Fenster in historische Dorfkirchen im Kirchenkreis eingebaut werden, beispielsweise in Kerchau in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein und dem Landesamt für Denkmalpflege.

Renoviert wurde 2016 das Landeskirchliche Archiv in der Pauluskirche Dessau. „Das war nötig, um die Außenwirkung des Archivs zu verbessern, angemessene Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter und Besucher zu schaffen und die schwierige Lagersituation eines Teils von Archivalien und Büchern zu korrigieren.“ Zudem sei damit begonnen worden, die Kirchenbücher zu digitalisieren und zu verfilmen. Sie sollen im bundesweiten Kirchenbuchportal archion.de zugänglich gemacht werden.

Öffentliche Fragestunde

Die öffentliche Fragestunde der Landessynode am Sonnabend wurde von haupt- und ehrenamtlichen Gemeindegliedern für Anfragen an die Synode und den Landeskirchenrat genutzt.

Schwerpunkt Gottesdienst: Sündenbekenntnis

Zum Abschluss ihrer Herbsttagung in Dessau beschäftigte sich die anhaltische Landessynode mit dem Thema Sünde und dem Sündenbekenntnis, das fester Teil der gottesdienstlichen Liturgie ist.

Beschlossene Gesetze und weitere Beschlüsse
Kirchengesetz zur Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland
Kirchengesetz zur Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG
Kirchensteuerbeschluss 2017
Jahresrechnung 2015
Änderung der Grundordnung der Landessynode

Hintergrund: Synode

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind in Anhalt Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die Landeskirche hat derzeit 34.500 Mitglieder.

http://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode

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