Wie viel Schutz verträgt die Verfassung?
Dessau-Roßlau, am – Die Pannen und Versäumnisse von Polizei und Nachrichtendiensten bei der Aufklärung der Morde durch die NSU-Terrorgruppe stehen im Mittelpunkt eines Vortrags am Mittwoch, 29. Mai, um 19.30 Uhr im Gemeinde- und Diakoniezentrum St. Georg in Dessau-Roßlau. Auf Einladung der Evangelischen Erwachsenenbildung Anhalt und der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt referiert Bundesjustizminister a.D. Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig.
Er wird beschreiben, welche gravierenden Defizite bei den Ermittlungen aufgetreten sind, welche Fehler bei der Aufarbeitung der Defizite gemacht wurden und wie die Arbeit der Nachrichtendienste neu strukturiert und organisiert werden müsste. In der anschließenden Diskussion mit Jochen Hollmann, dem Leiter der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, wird auch der Frage nachgegangen, wo die Grenzen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zu ziehen sind, um zu gewährleisten, dass die Verfassungsschützer tatsächlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen und nicht selber gefährden. Der Eintritt beträgt drei Euro.
Biografie
Prof. em. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, geboren 1941 in Berlin, studierte Rechtswissenschaften in Bonn, Lausanne und Kiel. Nach seiner Promotion 1969 war er zunächst als Kommunaljurist und dann als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Völkerrecht der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen tätig. Nach der Habilitation im Jahr 1977 wurde Schmidt-Jortzig an die Universität Münster berufen, 1982 an die Universität Kiel.
Dort ist er seither Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht. Nebenbei war er als Verwaltungsrichter tätig, zuletzt bis 1994 am Verfassungsgerichtshof Sachsen. In den Jahren 1994 bis 2002 war Schmidt-Jortzig Mitglied der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, von Januar 1996 bis Oktober 1998 Bundesminister der Justiz. In seiner Amtszeit organisierte er die Änderung des Grundgesetzes zur Einführung des „Großen Lauschangriffs“.
Außerdem setzte er einen Gesetzentwurf zur Großen Strafrechtsreform durch und ein Gesetz zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen. Schmidt-Jortzig arbeitete in mehreren Enquetekommissionen des Deutschen Bundestages und der „Föderalismuskommission“ von Bundestag und Bundesrat mit. Seit 2008 ist er Mitglied im Deutschen Ethikrat, dessen Vorsitz er bis 2012 innehatte. Zudem ist er Stellvertretendes Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Auskunft erteilt: Jörg Göpfert, Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V., Tel.: 03491 / 498841, E-Mail: goepfert@ev-akademie-wittenberg.de
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