Evangelische Landeskirche Anhalts

Wechsel im Amt des Polizeipfarrers

Dessau-Roßlau, am – Mit einem Festgottesdienst am Donnerstag, 13. Juli, 11 Uhr, wird Helmut Krause in der Dessauer Kirche St. Georg aus seinem Dienst als Landespolizeipfarrer der Evangelischen Landeskirche Anhalts verabschiedet. Seine Nachfolge tritt ab dem 1. September Pfarrer Michael Bertling an, der zudem weiterhin Gemeindepfarrer in Osternienburg bei Köthen bleibt. Wie Krause wird auch Bertling für den Bereich der Polizeidirektion Dessau (auf dem Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Dessau) zuständig sein.

Helmut Krause beendet seinen aktiven Dienst als Pfarrer der anhaltischen Landeskirche am 31. August. Er war neben der Polizeiseelsorge zudem im Kirchenkreis Bernburg für die Bereiche Krankenhausseelsorge, Heimsseelsorge, Notfallseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug zuständig. Krause wird zunächst für zehn Monate eine Auslandspfarrstelle auf Gran Canaria übernehmen. Aus seinem Dienst im Kirchenkreis Bernburg wird der 60-Jährige in einem Gottesdienst am 30. Juli, 10 Uhr, in der Bernburger Martinskirche verabschiedet.

Kurzbiografien

Der gebürtige Hallenser Helmut Krause wurde 1982 in den Pfarrdienst ordiniert, war 1982 bis 1984 Prediger in Teutschenthal, ab 1984 Pfarrer in Ellrich und Nordhausen, ab 1991 in Ellrich. Seit 1996 war Krause Polizeiseelsorger für der anhaltischen Landeskirche, daneben wirkte er als zweiter Pfarrer der Bernburger Martinsgemeinde und war später für Sonderseelsorge im Kirchenkreis Bernburg zuständig. Michael Bertling wurde 1961 in Halle geboren und 1992 in Osternienburg in den Pfarrdienst ordiniert. Seit dieser Zeit ist er Pfarrer im Bereich der Pfarrstelle Osternienburg. Infos: Pf. Helmut Krause, Tel. 03471 / 33 38 44; Michael Bertling Netz: www.polizeiseelsorge.de

Hintergrund

Polizeiseelsorge An die Polizeiseelsorgerinnen und –seelsorger können sich alle Mitarbeitenden aus Vollzug und Verwaltung wenden, die in beruflichen oder privaten Fragen ein Gespräch zur Klärung, Orientierung oder Entlastung suchen. Diese Gespräche stehen unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechts. Die Polizeiseelsorgerinnen und –seelsorger geben berufsethischen Unterricht und bieten Fortbildungsseminare an. Sie besuchen Dienststellen, begleiten Polizeibeamte bei schwierigen Einsätzen und bieten Hilfe nach belastenden Einsätzen an. In einigen Bundesländern sind sie Mitglieder von Kriseninterventionsteams. Sie stehen in Notfällen zur Verfügung, etwa bei Suizidgefahr, wenn ein örtlicher Pfarrer nicht erreichbar ist. Sie versuchen, den Dialog zwischen der Polizei und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern, insbesondere den Austausch zwischen Polizei und Kirche. Sie laden zu Gottesdiensten ein. Kirchenmitglieder können die Polizeiseelsorgerinnen und –seelsorger auch für Taufen, Trauungen und Beerdigungen in Anspruch nehmen.