Evangelische Landeskirche Anhalts

Synodenbeschlüsse: Strafvollzug, Diakonie, Pfarrdienst im Ehrenamt, Zusammenarbeit Gemeinden

Dessau-Roßlau, am – Die Synode der anhaltischen Landeskirche hat sich bei ihrer Herbsttagung am Samstag dafür ausgesprochen, inhaftierte Straftäter nicht auszugrenzen, sondern verstärkt die Aussöhnung und Wiedergutmachung zwischen Tätern und Opfern zu fördern. Die Synodalen riefen Kirchengemeinden der Landeskirche dazu auf, Strafgefangenen die Möglichkeit zu eröffnen, Strafen in gemeinnütziger Arbeit im Gemeindebereich abzuleisten. Weiterhin müssten Prävention und Begleitung für erwachsene Straffällige und Haftentlassene erweitert und verbessert werden.

Die Synode schloss sich der Stellungnahme der Mitgliederversammlung der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland, „Strafvollzug im Geist der Versöhnung“, aus dem Jahr 2004 an. Das Kirchenparlament wies in seinem Beschluss auch auf langjährige gute Erfahrungen der kirchlichen und diakonischen Gefangenenseelsorge in der Justizvollzugsanstalt Dessau und im Maßregelvollzug Bernburg hin. Kirche könne Strafgefangenen Anhaltspunkte bieten, ihr Leben zu bewältigen, ohne wieder straffällig zu werden.

Diakonie: ACK-Klausel Die Synodalen stimmten weiterhin für ein Gesetz, das die Zusammensetzung von Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Mitteldeutschland regelt und bisherigen Regelungen in der Diakonie Anhalts entspricht. Demnach können Mitarbeitende der Diakonie nur dann in eine Mitarbeitervertretung gewählt werden, wenn sie einer Kirche der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (ACK) angehören. Sind in einer diakonischen Einrichtung weniger als 50 Prozent der Mitarbeitenden Mitglied einer ACK-Kirche, dann kann diese Regelung auf Antrag von zwei Dritteln der Mitarbeiterschaft aufgehoben werden. Die Diakonie Mitteldeutschland setzt sich zusammen aus den diakonischen Werken der Kirchenprovinz Sachsen, der anhaltischen Landeskirche und der Thüringischen Landeskirche. Sie vereint 170 Einrichtungen. Von ihren 23.500 Mitarbeitenden gehören 11.000 keiner ACK-Kirche an.

Weitere Beschlüsse: Pfarrdienst im Ehrenamt, gemeindliche Zusammenarbeit Nach zum Teil kontroverser Diskussion hat die anhaltische Synode bei neun Gegenstimmen und zwei Enthaltungen ein Kirchengesetz verabschiedet, das den pfarramtlichen Dienst im Nebenberuf und im Ehrenamt regelt. Damit wurde eine entsprechende Richtlinie der Union Evangelischer Kirchen (UEK) übernommen. Pfarrerinnen und Pfarrer können auf eigenen Wunsch vom Landeskirchenrat beauftragt werden, ehrenamtlich etwa in einer Kirchengemeinde zu arbeiten. Ihren Dienst sollen sie laut Gesetz „regelmäßig und auf Dauer“ wahrnehmen. In einer Pfarrstelle können sie ehrenamtlich jedoch nur tätig sein, wenn diese nicht zur Besetzung frei gegeben ist oder geeignete Bewerberinnen und Bewerber nicht zur Verfügung stehen. Pfarrerinnen und Pfarrer genießen bei ihrem Dienst im Ehrenamt kirchlichen Versicherungsschutz, ihnen werden Sachkosten erstattet. Zurzeit arbeitet in der Evangelischen Landeskirche Anhalts eine Pfarrerin im Ehrenamt. Ebenfalls intensiv diskutiert und mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde ein Gesetz, das die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden stärken soll. Diese können sich ab dem 1. Januar 2006 nun klar geregelt zu größeren Einheiten zusammenschließen, etwa wenn eine Gemeinde zu klein ist, um weiter allein bestehen zu können, oder wenn mehrere Gemeinden freiwillig eine gemeinsame Kirchengemeinde bilden wollen. Die Synodalen beauftragten den Landeskirchenrat, nach drei Jahren eine Auswertung des Gesetzes vorzulegen.

Letzte Tagung der Synode vor Neuwahlen Die Herbsttagung war die letzte Zusammenkunft des anhaltischen Kirchenparlaments in seiner jetzigen Zusammensetzung. „In dieser Legislaturperiode sind im Vertrauen auf Gott schwerwiegende Entscheidung nötig geworden“, sagte Dr. Alwin Fürle, Präses der Synode bereits im Vorfeld der Tagung. „Wir haben uns für die weitere Selbstständigkeit der Landeskirche entschieden und zugleich immer bekräftigt, dass wir bereit sind, mit den benachbarten evangelischen Kirchen in Offenheit zusammen zu arbeiten.“ In weiteren prägenden Beschlüssen der vergangenen sechs Jahre habe die Synode für neue Konzepte regionaler und gemeindlicher Arbeit sowie konsequente Einsparungen im Haushalt gestimmt, so Fürle. In seinem Abschiedswort an die scheidende Landessynode dankte Kirchenpräsident Helge Klassohn den Synodalen, dem Präsidium der Synode und dem Landeskirchenrat für die Zusammenarbeit in den vergangenen sechs Jahren. „Es ist gut, wenn wir die Verantwortung für unsere Kirche gemeinsam tragen. Diese Gemeinschaft ist nicht selbstverständlich, sie ist ein Geschenk.“ Die Synoden der fünf Kirchenkreise wählen Anfang des Jahres eine neue Landessynode, die sich dann bei der Frühjahrstagung 2006 am 28. und 29. April konstituieren wird. Zum Abschluss der Legislatur fand am Samstag ein Abendmahlsgottesdienst in der Laurentiushalle der Anhaltischen Diakonissenanstalt statt. Die Predigt hielt Oberkirchenrat Manfred Seifert.