Evangelische Landeskirche Anhalts

Synode kritisiert Theater-Sparpläne

Zerbst / Anhalt, am – Zum Abschluss ihrer Herbsttagung in Zerbst hat die anhaltische Landessynode die Kürzungspläne des Landes zum Anhaltischen Theaters in Dessau kritisiert. In ihrem Beschluss fordern die Synodalen die Abgeordneten des Landtages Sachsen-Anhalt auf, „den im Haushaltsplan vorgesehenen einschneidenden Reduzierungen der Mittel für das Anhaltische Theater nicht zuzustimmen“.

Die Synodalen wiesen auf die enge Verbindung des Theaters zu der Landeskirche und ihren Kirchengemeinden hin, etwa bei kirchenmusikalischen Aufführungen oder den Dessauer Theaterpredigten. An Protesten gegen Einsparungen bei der Kultur vor dem Magdeburger Landtag vor wenigen Tagen hatten sich auch anhaltische Posaunenbläser beteiligt.

Oberkirchenrat Manfred Seifert wies als zuständiger Dezernent auf den großen Beitrag der Kirchenmusik für das allgemeine Kulturleben hin. Die Landeskirche wolle ihre Präsenz im anhaltischen Kulturleben auch weiterhin aufrecht erhalten. Auf der Orgelbank, in Chören und Posaunenchören seien tausende haupt- und ehrenamtliche Musikerinnen und Musiker an der kirchlichen Musikpflege beteiligt. „Die Stelle unseres Landeskirchenmusikdirektors ist mit Matthias Pfund aus Bautzen neu besetzt worden. Wir werden ihn in einem Gottesdienst am 15. Dezember in sein Amt einführen, bei dem mit dem Bachschen Weihnachtsoratorien zugleich konzertante Akzente gesetzt werden.“ Beteiligt sei neben dem Dessauer Lutherchor auch die Anhaltische Philharmonie Dessau.

Mitarbeitervertretungsgesetz

Weiter beschlossen die Synodalen Änderungen für Anhalt in der Ausführung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Wichtiges Anliegen war es, die Vertretung aller privatrechtlich Beschäftigten in der Landeskirche durch eine kompetente Mitarbeitervertretung sicher zu stellen“, sagte der dafür zuständige Oberkirchenrat Christian von Bülow. Ziel des Gesetzes sei es, für alle angestellten Mitarbeitenden in der Landeskirche die Zuständigkeit einer Mitarbeitervertretung zu begründen, die mit mindestens drei Mitarbeitervertretern besetzt ist, um Mitarbeitende kompetent vertreten zu können.

Bautätigkeit

Zu der Bautätigkeit in der Landeskirche berichtete Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch, im Jahr 2012 sei an über 70 kirchengemeindlichen Gebäuden gearbeitet worden. „Hinzu kamen fünf landeskirchliche Bauvorhaben, darunter Maßnahmen an drei Schulen.“ Die Instandsetzungen an Kirchen würden kontinuierlich fortgesetzt, wobei mittelgroße Sanierungsaufgaben den Schwerpunkt bildeten. Insgesamt habe die Landeskirche die Kirchengemeinden wie in den Vorjahren mit Baubeihilfen in Höhe von 300.000 Euro unterstützt, hinzu seien Notfallmittel in Höhe von 45.000 Euro gekommen. Damit sei im Jahr 2012 ein Bauvolumen von rund zwei Millionen Euro erreicht worden.

Weitere Entschließungen der Synode
Schutz der Elbe
Beschlüsse
IT-Sicherheitsordnung
Stiftungsgesetz

Hintergrund: Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die anhaltische Landeskirche hat derzeit rund 40.300 Mitglieder.

Weitere Informationen zur Synode unter http://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode.

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