Synode beschließt Haushalt für 2016
Dessau-Roßlau, am – Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat zum Abschluss ihrer Tagung am heutigen Samstag in Dessau den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2016 beschlossen. Er umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 16,5 Millionen Euro. Die Haupteinnahmen kommen dabei aus dem Finanzausgleich der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (4,27 Millionen Euro), aus Staatsleistungen (3 Millionen Euro) sowie aus Grundstückserträgen (1,25 Millionen Euro). Hinzu kommen Einnahmen aus Kirchensteuern, die 2016 auf voraussichtlich 5,5 Millionen Euro gegenüber 4,85 Millionen Euro im Jahr 2015 steigen.
Finanzdezernent Dr. Rainer Rausch mahnte trotz dieses guten Ergebnisses zur Zurückhaltung bei Ausgaben in den kommenden Jahren. Es sei wichtig, weitere Rücklagen zu bilden und auch die Finanzierung der Besoldung und der Altersversorgung abzusichern. Zugleich sagte Rausch: „Wir müssen einen Weg finden, unsere künftige Arbeit unter dem Aspekt des Gemeindeaufbaus und der Erfüllung landeskirchlicher Aufgaben zu sehen und nicht nach dem Diktat der verbleibenden Finanzmittel zu definieren.“
Kirchenmusik
In ihrem Dezernatsbericht hatte Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius zuvor auf die große Bedeutung des Arbeitsfeldes Kirchenmusik hingewiesen. Vor allem die kirchenmusikalische Nachwuchsarbeit in Kindergärten, Kinderchören, Gemeinden und Schulen biete großes Potenzial, das noch nicht optimal genutzt werde. Hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker seien mehrheitlich in größeren Orten tätig und könnten einen regelmäßigen Orgeldienst in den Gottesdiensten auf dem Lande oft nicht gewährleisten. „Hier ist ein genereller Umdenkprozess bei Hauptamtlichen, der Pfarrerschaft, Gemeinden und der Landeskirche geboten“, sagte Möbius.
Möbius sprach sich dafür aus, kirchenmusikalische Arbeit künftig in breiterer Form anzubieten. Zum Einsatz kommen könnten auch andere Instrumente als die Orgel, die Bandarbeit und alternative Chorarbeit könnten ausgeweitet sowie kleinere Sing- und Instrumentalkreise könnten gegründet werden. Besonders wichtig sei, die Ausbildung von interessierten Laienmusikerinnen und Laienmusikern zu fördern, auch die bessere Vernetzung mit Partnern vor Ort sei erforderlich, „um Synergieeffekte in unserer Arbeit herzustellen und unsere Kräfte nicht zu verschleißen“. Grundsätzlich erreiche Kirchenmusik eine Vielzahl von Interessenten, „von unseren Kerngemeinden bis hin zu Menschen, die zunächst nur über die Musik mit der christlichen Botschaft in Berührung kommen“.
Weiter wies Oberkirchenrätin Möbius unter anderem auf die kirchliche Seelsorge für Sinnesgeschädigte in Anhalt hin. In 35 Veranstaltungen und sechs Gehörlosengottesdiensten seien 2015 über 900 sinnesgeschädigte Menschen erreicht worden. Möbius würdigte die Leistung der landeskirchlichen Beauftragte Barbara Schulz, die Anfang 2016 nach über 30-jähriger Tätigkeit in Ruhestand geht. Zum Stand der Inklusion berichtete sie, dass an allen vier evangelischen Grundschulen in Anhalt Förderlehrerinnen tätig seien, so dass im begrenzten Rahmen auch behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden könnten. An der Evangelischen Grundschule Dessau wurde erstmals ein geistig behinderter Junge eingeschult. Für seine Begleitung steht zusätzlich ein eigener Betreuer zur Verfügung.
Weitere Berichte
Beraten wurde bei der Synodaltagung auch über die Praxis der Kollektensammlung in den Gemeindegottesdiensten. Der Ausschuss für Gemeindeaufbau der Synode will dazu eine Handreichung für die Gemeinden erarbeiten. Weiterhin regelt ein heute von der Synode beschlossenes Gesetz die Besoldung und Versorgung der landeskirchlichen Mitarbeitenden neu. Es schließt an ein Gesetz an, das die Evangelische Kirche in Deutschland 2014 beschlossen hatte. Oberkirchenrat Christian von Bülow gab eine Einführung in das Gesetz. Der Reformationsbeauftragte der Landeskirche, Andreas Janßen, informierte über die Vorbereitungen zum Reformationsjubiläum 2017 in Anhalt, unter anderem mit dem Europäischen Stationenweg, der am 18. Mai 2017 in Bernburg Station macht, und mit dem „Kirchentag auf dem Weg“ in Dessau vom 25.-27. Mai 2017. Von der Tagung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland informierten als EKD-Synodale aus Anhalt Christian Preißner und die Dessauer Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch. Ein weiterer Diskussionspunkt bei der Tagung der Landessynode waren die Finanzierung der Pfarrwohnungen und die Dienstwohnungsvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer, die laut Gesetz verpflichtet sind, eine ihnen zugewiesene Wohnung zu beziehen.
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