Schulterschluss der Dessauer Innenstadtgemeinden
Dessau-Roßlau, am – Die evangelischen Kirchengemeinden in der Dessauer Innenstadt wollen künftig noch enger zusammenarbeiten. In einem Festgottesdienst am Sonntag, 1. Februar, werden Vertreter der Gemeinden dazu in der Kreuzkirche Dessau-Süd eine Regionalvereinbarung unterzeichnen. Beginn des Gottesdienstes ist 10.00 Uhr. Beteiligt sind die Kirchengemeinden Jakobus-Paulus, St. Georg, St. Johannis / St. Marien, Petrus sowie St. Peter und Kreuz.
Hintergrund der Regionalvereinbarung ist ein Beschluss der Landessynode vom Frühjahr 2004, der neben der notwendigen Reduzierung von Stellen auch eine engere Kooperation zwischen Kirchengemeinden sowie zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden vorsieht. „Um die Menschen hier in Dessau besser erreichen zu können, ist es wichtig, dass in den Innenstadtgemeinden die Kräfte gebündelt und die Angebote noch besser aufeinander abgestimmt werden. Dafür ist die Regionalvereinbarung eine gute und notwendige Grundlage“, sagt Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch. Fest vereinbart sind in der Regionalvereinbarung unter anderem eine regelmäßig tagende Regionalversammlung, mehr gemeinsame Gottesdienste, eine Abstimmung besonders bei den Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie bei der Kirchenmusik, außerdem eine gemeinsame Bibelwoche. „Für die Zukunft gibt es aber noch viel mehr Möglichkeiten der Kooperation“, sagt die Kreisoberpfarrerin. „Denkbar wären etwa eine größere Flexibilität bei den Gottesdienstzeiten und damit vielfältigere Gottesdienstformen, ein gemeinsamer Stadtkirchenbote und einmal ein großes gemeinsames Sommerfest.“ Als Zeichen der Gemeinsamkeit feiern die Gottesdienstteilnehmer am 1. Februar gemeinsam das Heilige Abendmahl. Die Predigt hält Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch, die musikalische Gestaltung übernimmt ein Chor mit Sängern verschiedener Kirchengemeinden unter Leitung von Maria Pohle und Kreiskirchenmusikwart Hans-Stephan Simon. Für Kinder wird ein Kindergottesdienst angeboten. Auskünfte erteilt: Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch, Tel. 034904 / 20512 oder 0340 / 216 86 30 Dessau-Roßlau, 26. Januar 2009