Evangelische Landeskirche Anhalts

Neuordnung der Eheschließung ändert für Kirche nichts

Dessau-Roßlau, am – Hannover/Berlin (epd). Die ab 2009 rechtlich mögliche Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung hat keine Auswirkungen auf die Heiratspraxis in den Kirchen. Für die evangelische Kirche ändere sich durch die Gesetzesänderung „gar nichts“, sagte der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, am Donnerstag dem epd. Mit der am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tretenden Neuregelung des Personenstandsgesetzes beginne keine neue Ära.

Wie der Stellvertreter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, David Gill, erklärte, wird es keine klassische evangelische Trauung im liturgischen Sinne geben, ohne vorherige staatliche Eheschließung: „Das lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu und daran will man auch festhalten.“ Die katholische Deutsche Bischofskonferenz wolle nicht, dass das staatliche und kirchliche Eherecht unverbunden nebeneinander stehe, sagte Sprecherin Stefanie Uphues dem epd. Es sollte nicht auseinandergerissen werden, „weil es sich ja bewährt hat“. Es gebe allerdings noch keinen entsprechenden Beschluss der katholischen Bischöfe. EKD-Kirchenamtspräsident Barth warnte vor einer Dramatisierung der Debatte um das Eherecht. Die evangelische Kirche könne von der Verlässlichkeit und Verbindlichkeit einer Eheschließung von Mann und Frau, „wie sie unser staatliches Eherecht bereitstellt“, nur profitieren. Dies sagte Barth mit Blick auf die Themen Altersicherung, vermögensrechtliche Fragen oder Besuchsrecht. Die Anknüpfung an das staatliche Eherecht gehe aber nur so lange, wenn dieses mit dem kirchlichen Eheverständnis eine „genügende Schnittmenge“ habe, unterstrich Barth. Er verwies zugleich auf mögliche Komplikationen des neuen Eherechts in Zusammenhang mit anderen Religionsgemeinschaften, etwa dem Islam. Gill ergänzte, die evangelische Kirche fordere immer den besonderen Schutz von Ehe und Familie vom Staat. Deshalb müsse die Kirche auch das staatliche Eherecht Ernst nehmen, insbesondere auch zum Schutz der Schwächeren in einer Beziehung. Die ab 2008 rechtlich mögliche Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung hatte bei Juristen Bedenken ausgelöst. „Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird – mit allen Konsequenzen“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) den Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab. (08175/3.7.2008)