Neues Mitglied für Landeskirchenrat
Dessau-Roßlau, am – Die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat bei ihrer Tagung am heutigen Sonnabend Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch zum juristischen Mitglied des Landeskirchenrates gewählt. Die Synodalen erteilten dem bislang für die Evangelisch-Lutherische Kirche Mecklenburgs tätigen Juristen mit 30 von 36 abgegebenen Stimmen in einer geheimen Wahl ihr Vertrauen.
Rausch tritt damit die Nachfolge von Oberkirchenrat Wolfgang Philipps an, der zum 31. August 2012 in den Ruhestand geht. Zu seinen Aufgaben wird unter anderem das Amt des leitenden Juristen der Landeskirche, des Finanzdezernenten und des Dezernenten für Baufragen gehören. „Ich freue mich sehr über die Wahl und werde mich der neuen Aufgabe mit all meiner Kraft stellen“, sagte Rausch in einer ersten Reaktion. „Ich möchte mich zum Wohl der anhaltischen Landeskirche einsetzen, die eine Perle an der Kette der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist.“
Hintergrund: Leitungsgremien der Ev. Landeskirche Anhalts
Der Landeskirchenrat ist neben der Landessynode und der Kirchenleitung eines der drei landeskirchlichen Leitungsgremien in Anhalt. Er vertritt die Landeskirche im Rechtsverkehr. Ihm gehören der Kirchenpräsident als Leitender Geistlicher, ein weiterer theologischer sowie ein juristischer Oberkirchenrat an. Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind in Anhalt Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Evangelische Landeskirche Anhalts hat derzeit rund 43.000 Mitglieder.
Biografie Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch
Dr. Rainer Rausch wurde 1954 in Stuttgart geboren. Er studierte 1974 bis 1980 Rechtswissenschaften und Evangelische Theologie in Tübingen und war danach von 1983 bis 1991 als Kirchenjurist im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern tätig. Bereits seit 1990 hatte Rausch die Evangelische-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs in juristischen Fragen beraten; 1991 wurde er zum Oberkirchenrat der Landeskirche gewählt.
Sein Aufgabenfeld umfasst dabei unter anderem die Fachaufsicht über die Verwaltung der Landeskirche und der Kirchenkreise, die juristische Beratung der Kirchengemeinden und der Kirchenkreise, weiter die Bereiche Meldewesen, Kirchensteuer sowie Liegenschaftsangelegenheiten einschließlich der Restitutionsansprüche. Oberkirchenrat Rausch war 1993/94 wesentlich an den Verhandlungen zum Staats-Kirche-Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt, betreute 2009/2010 das Normenkontrollverfahren zur Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern und war seit 2007 an den Fusionsverhandlungen der drei evangelischen Kirchen im Norden Deutschlands beteiligt.
Rainer Rausch ist Mitglied der Kirchenkonferenz und der Steuerkommission der Evangelischen Kirche in Deutschland, er hält seit 1998 Vorlesungen an der Universität Rostock (Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Theologischen Fakultät) und ist seit 2009 ehrenamtlicher Geschäftsführer der Luther-Akademie Sondershausen-Ratzeburg.
Privat gilt sein Interesse der Geschichte und Literatur, hier insbesondere dem Werk Theodor Fontanes. In seiner Freizeit reitet er gern.
Weitere Informationen zur Landessynode finden Sie unter www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode
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