Landessynode beschließt Haushalt 2014
Zerbst / Anhalt, am – Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat bei ihrer Herbsttagung in Zerbst am heutigen Sonnabend den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2014 beschlossen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 15,1 Millionen Euro vor gegenüber 14,58 Millionen Euro in diesem Jahr. Haupteinnahmen sind dabei Kirchensteuern (4,2 Millionen Euro gegenüber 4 Millionen im Jahr 2013), Staatsleistungen (2,9 Millionen Euro gegenüber 2,8 Millionen Euro im Jahr 2013), der Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland (4,2 Millionen Euro gegenüber 4 Millionen Euro im Jahr 2013) sowie Erträge aus Pfarrvermögen (1,2 Millionen Euro, gleich wie 2013).
Der größte Ausgabeposten sind Personalausgaben in Höhe von 10,2 Millionen Euro gegenüber 9,9 Millionen in diesem Jahr.
In seiner Haushaltsrede sagte Finanzdezernent Dr. Rainer Rausch: „Die in finanzieller Hinsicht zurzeit günstigen Umstände dürfen nicht dazu verführen, die langfristigen Haushaltsbelastungen zu erhöhen. Das gilt in erster Linie für die Personal- und Stellenplanentwicklung, die an unserer Mitglieder- und Finanzentwicklung ausgerichtet bleiben muss.“ Vielmehr müsse die Landeskirche verstärkt Vorsorge treffen und Rücklagen bilden, insbesondere in den Bereichen Versorgung und Substanzerhaltung. „Mit einer vorausschauenden Haushaltsführung kann es gelingen, in Zukunft die harten Schnitte der Vergangenheit zu vermeiden“, betonte Rausch.
Mit dem Haushaltsplan beschlossen die Synoden auch Zahlungen der anhaltischen Landeskirche an das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von rund 60.000 Euro jährlich bis 2017. Damit sollen die Vorbereitungen des Reformationsjubiläums unterstützt werden. Dazu sagte der Finanzdezernent: „Dieses Reformationsjubiläum wird ein Meilenstein in der Geschichte Sachsen-Anhalts sein. Das Land wird sich voraussichtlich in Höhe von 675.000 Euro engagieren. Die Landesregierung hat darum gebeten, dass seitens der Kirchen diese Verantwortungsgemeinschaft und diese gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf das Reformationsjubiläum ihren Ausdruck in einem besonderen finanziellen kirchlichen Engagement finden könnten. Ergebnis der Besprechungen war, dass die evangelischen Kirchen einen jährlichen Strukturbeitrag der Kirchen bis Ende Oktober 2017 leisten. In Ansehung der in Vorbereitung des Reformationsjubiläums durch das Land Sachsen-Anhalt zu schulternden Aufgaben waren die evangelischen Kirchen trotz schwieriger finanzieller Lage bereit, dem Land unter die Arme zu greifen.“
- Weitere Beschlüsse zum Haushalt:
- Entlastung Jahresrechnung 2011
- Jahresrechnung 2012
Hintergrund: Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die anhaltische Landeskirche hat derzeit rund 40.300 Mitglieder.
Weitere Informationen zur Synode unter http://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode.
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