Evangelische Landeskirche Anhalts

Landessynode beschließt Haushalt 2010

Dessau-Roßlau, am – Die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat am Sonnabend in Dessau den landeskirchlichen Haushalt für 2010 beschlossen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12,6 Millionen Euro vor. Das sind rund 130.000 Euro mehr als 2009 (12,47 Millionen Euro). Die Einnahmen aus Kirchensteuern sinken im kommenden Jahr auf 3,7 Millionen Euro gegenüber 3,75 Millionen Euro im Jahr 2009. Die Staatsleistungen werden geringfügig von 2,37 auf 2,4 Millionen Euro steigen.

In seiner Haushaltsrede ging Oberkirchenrat und Finanzdezernent Wolfgang Philipps ausführlich auf geplante Änderungen bei der Berechnung des Finanzausgleichs zwischen den Evangelischen Landeskirchen in Deutschland ein. Demnach werden die Einkünfte der Anhaltischen Landeskirche aus dem Finanzausgleich im Jahr 2010 um zunächst 10 Prozent steigen (derzeit: 3,17 Millionen Euro). In den darauf folgenden Jahren ist eine Steigerung um 50 Prozent vorgesehen. „Der Zuwachs erklärt sich daraus, dass zur Berechnung des Finanzausgleichs künftig auch das Verhältnis von Christen zu Nichtchristen in einer Landeskirche herangezogen wird“, sagte Philipps. In der Region Anhalt gehörten durchschnittlich 20 Prozent der Menschen einer christlichen Konfession an, 80 Prozent seien dagegen konfessionslos, so der Oberkirchenrat. „Daraus ergeben sich besonders hohe Anforderungen für die kirchliche Arbeit, die sich in höheren Zuweisungen aus dem Finanzausgleich niederschlagen. Dieses Vorgehen haben alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam beschlossen.“ Ebenso wie Philipps dankte auch Gerhard Erfurth als Vorsitzender des Finanzausschusses der anhaltischen Synode den EKD-Geberkirchen für ihre Bereitschaft, „selbst nicht unerhebliche Einschnitte in Kauf zu nehmen, die sich aus dem neuen Berechnungssystem ergeben“. In seinem Bericht vor der Synode hatte Kirchenpräsident Joachim Liebig betont, die zusätzlichen Einnahmen würden zur langfristigen Sicherung der Landeskirche angelegt. „Wir verstehen sie als Unterstützung auf dem Weg zur finanziellen Eigenständigkeit.“ ------ Stiftung Evangelisches Anhalt Weiterhin verabschiedeten die Synodalen die Satzung der geplanten Stiftung „Evangelisches Anhalt“, deren Erträge der Förderung der kirchlichen Arbeit auf dem Gebiet der Landeskirche zugute kommen sollen. „Es geht dabei um die Landeskirche in ihrer Gesamtheit, aber ebenso auch um die Kirchengemeinden“, sagte Oberkirchenrat Philipps. Das Kuratorium und der Vorstand der Stiftung werden von namhaften Persönlichkeiten aus der Region gebildet. Zur Unterstützung der Stiftungsarbeit ist im Haushalt der Landeskirche eine Fundraising-Personalstelle vorgesehen. ------ Finanzausgleich zwischen Kirchengemeinden Beschlossen wurde am Sonnabend auch ein Gesetz, das einen horizontalen Finanzausgleich zwischen den Kirchengemeinden in Anhalt regelt. Es dient der Unterstützung finanzschwacher Gemeinden, die künftig Geld aus einer Ausgleichskasse erhalten. In diesen zahlt jede Kirchengemeinde 25 Prozent ihrer regelmäßigen Einnahmen aus ihrem Kirchenvermögen, etwa aus Verpachtung oder Erbbaurechten, ein. ------ Weitere Beschlüsse Weiterhin stimmten die Synodalen einer Neufassung ihres Mitarbeitervertretungsgesetzes zu, einer Änderung des Gesetzes über die diakonische Arbeit in Anhalt sowie den Jahresrechnungen für 2007 und 2008. Dessau-Roßlau, 14. November 2009