Evangelische Landeskirche Anhalts

"Kirchenparlament" wird gewählt

Dessau-Roßlau, am – In den fünf Kirchenkreisen der Evangelischen Landeskirche Anhalts werden in den kommenden Tagen die Mitglieder der neuen Landessynode gewählt. Dazu finden Wahlkonvente statt, bei denen Vertreter der Kirchengemeinden sowie Pfarrerinnen und Pfarrer über die vorgeschlagenen Kandidaten abstimmen.

Im Rahmen der Wahlversammlungen wird auch jeweils ein Gottesdienst gefeiert. Die Landessynode ist das „Kirchenparlament“ und neben dem Landeskirchenrat sowie der Kirchenleitung eines der drei landeskirchlichen Leitungsgremien. Die Synode kann im Rahmen der Kirchenverfassung über alle Angelegenheiten der Landeskirche beraten und beschließen.

Das anhaltische Kirchenparlament besteht aus 33 gewählten Mitgliedern, sechs weitere Synodale werden von der Kirchenleitung berufen. Die Synode setzt sich sowohl aus ehrenamtlichen Vertretern der Kirchengemeinden wie auch aus haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden zusammen. Zwei Drittel der Synodalen sollten Nichttheologen, ein Drittel Theologen sein. Die neue Landessynode kommt am Freitag, 27. April, zu ihrer konstituierenden Tagung in der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau zusammen. In der Regel finden Synodaltagungen zweimal jährlich statt, dazwischen arbeitet die Synode in Ausschüssen.

Wahltermine und Ansprechpartner

Kirchenkreis Ballenstedt

Kirchenkreis Bernburg

Kirchenkreis Köthen

Kirchenkreis Dessau

Kirchenkreis Zerbst

Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen, Zerbst – Landeskirche