Evangelische Landeskirche Anhalts

Kirche kritisiert Pläne für längere Ladenöffnung

Dessau-Roßlau, am – Die geplante Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen in Sachsen-Anhalt ist bei der evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen. Die Beschäftigten im Handel hätten dann kaum noch die Möglichkeit, sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern oder ein Familienleben zu gestalten, sagte der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Albrecht Steinhäuser, am 22. August dem epd in Magdeburg.

Zudem sei zu befürchten, dass im Handel mehr Teilzeitjobs mit geringen Löhnen entstehen, die beispielsweise für den Lebensunterhalt einer alleinerziehenden Mutter nicht mehr ausreichen, so der Oberkirchenrat. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsministerium will die Freigabe der Ladenöffnungszeiten noch vor dem Weihnachtsgeschäft per Gesetz erlauben. Der Sonntagsschutz soll bestehen bleiben. Es werde „mit Hochdruck“ daran gearbeitet, dem Kabinett in der nächsten Woche einen Referentenentwurf für ein eigenes Ladenschlussgesetz vorzulegen, sagte ein Ministeriumssprecher auf epd-Anfrage. Nach Zustimmung des Kabinetts sei die Vorlage für den Landtag sowie das Anhörungsverfahren geplant. Ziel sei es, das Gesetz spätestens im Dezember in Kraft treten zu lassen. Der Prozess sei zwar nicht mehr aufzuhalten, räumte Steinhäuser ein. Dennoch werde die Kirche in dem Anhörungsverfahren kritisch darauf hinweisen, dass es sich um eine „schädliche“ Entwicklung handelt. Die Landesregierung unterstreiche zwar immer wieder den hohen Wert der Familie. Wenn es aber um die Ladenöffnungszeit gehe, werde die für das Familienleben zur Verfügung stehende Zeit weiter eingeschränkt. Widerstand gegen die Freigabe der Öffnungszeiten kommt auch von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Sie fordert die Beibehaltung der geltenden Schlusszeit von 20 Uhr. Weitergehende Öffnungszeiten würde das Aus für viele kleine Geschäfte bedeuten, hieß es. Eine im Juli landesweit gestartete Unterschriftenaktion gegen die Freigabe habe bislang eine „große Resonanz“ gefunden, sagte eine Ver.di-Sprecherin. Die Unterschriftenlisten sollen noch bis 31. August in Geschäften ausliegen und danach der Landesregierung überreicht werden. Die Föderalismusreform ermöglicht den Bundesländern, die Öffnungszeiten der Geschäfte selbst festzulegen. Bislang gilt das bundesweite Ladenschlussgesetz. (epd 5248/22.08.2006)