Evangelische Landeskirche Anhalts

Haushalt, Stellenplan und Pfarrhäuser

Dessau-Roßlau, am – Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts trifft sich am 22. und 23. November in Dessau zu ihrer Herbsttagung. Tagungsort ist die Anhaltische Diakonissenanstalt. Zum Auftakt hält der Bernburger Kreisoberpfarrer Sven Baier am Freitag, 22. November, um 9 Uhr eine Andacht. Es folgt die Eröffnungsrede von Präses Christian Preissner. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Tätigkeitsberichte des Landeskirchenrates sowie der Bericht zur Lage der Landeskirche, vorgetragen von Kirchenpräsident Joachim Liebig (22. November, 10 Uhr).

Beraten werden die Synodalen auch über Änderungen bei der Nutzung von Pfarrhäusern (22.11., 14 Uhr). Bislang sind Pfarrerinnen und Pfarrer gehalten, in einem Pfarrhaus in ihrem Gemeindebereich zu wohnen, das ihnen als Dienstwohnung zugewiesen wird. Eine Befreiung von dieser Regelung war in Ausnahmefällen bislang schon möglich. Ein neuer Gesetzentwurf sieht nun vor, zum 1.7.2020 alle Pfarrdienstwohnungen im Gemeindedienst abzuschaffen. Damit würde für Pfarrerinnen und Pfarrer grundsätzlich die Pflicht entfallen, in einer Dienstwohnung zu wohnen. Die Gemeinden könnten Pfarrhäuser vermieten, auch direkt an Pfarrerinnen und Pfarrer. Hintergrund sind größer werdende Pfarrbereiche und die für die Kirchengemeinden hohen Lasten, die mit der Unterhaltung der Pfarrhäuser verbunden sind. Eine Entscheidung über die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am Samstag, 23.11., fallen.

Pfarrhäuser, Stellenplan

Zur Diskussion steht auch ein Beschluss, der vorsieht, den derzeitigen landeskirchlichen Stellenplan aus dem Jahr 2004 außer Kraft zu setzen (22.11., 14.45 Uhr). Die Landeskirche Anhalts befindet sich seit 2015 in einem Transformationsprozess: Im so genannten „Verbundsystem“ arbeiten Mitarbeitende im Pfarrdienst, Gemeindepädagoginnen, Kirchenmusiker sowie Mitarbeitende im Verwaltungsdienst und in der Gemeindediakonie enger als bislang zusammen. Diese Kooperation vereinbaren jeweils mehrere Kirchengemeinden, die sich dafür zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen. „Diese wichtigen und guten Veränderungen, die dabei helfen, die Arbeit in den Gemeinden besser zu organisieren und immer mehr Gestalt annehmen, sind nicht mehr durchgängig kompatibel mit dem bisherigen Stellenplan“, sagt Kirchenpräsident Joachim Liebig. „Deshalb muss über andere Möglichkeiten beraten werden, die Obergrenzen für die Zahl von hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Landeskirche festzulegen.“

Haushalt

Größeren Raum wird bei der Tagung der landeskirchliche Haushalt für das kommende Jahr 2020 einnehmen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 17,6 Millionen Euro vor und ist damit annähernd gleichgroß wie im Jahr 2019 (17,5 Millionen Euro). In den Haushalt einführen wird Kirchenoberamtsrat Matthias Köhn, Referent für Haushalt und Finanzen der Landeskirche. Am Samstag, 23. November, wird um 9 Uhr im Rahmen der Synode ein Gottesdienst in der Auferstehungskirche Dessau stattfinden. Er wird von Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch und Pfarrerin Ina Killyen geleitet. Um 10.45 Uhr ist traditionell wieder in der Anhaltischen Diakonissenanstalt eine öffentliche Fragestunde geplant, bei der anhaltische Kirchenmitglieder Fragen an die Synode richten können.

Hintergrund: Landessynode

Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die Evangelische Landeskirche Anhalts hat derzeit rund 30.900 Mitglieder.

Hinweis: Die angegebenen Uhrzeiten können sich noch verändern.

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