Gottesdienste bis Ostern abgesagt
Dessau-Roßlau, am – UPDATE 25.03.2020: Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat sich der Landeskirchenrat der Ev. Landeskirche Anhalts gemeinsam mit der Kreisoberpfarrerschaft auf weitere Maßnahmen und Empfehlungen für das kirchliche Leben in Anhalt verständigt. Sie sollen dazu beitragen, die Zahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten und das gesundheitliche Risiko gerade für ältere und kranke Menschen zu verringern.
- Digitale Angebote
- Überblick der Ev. Kirche in Deutschland über digitale kirchliche und gottesdienstliche Angebote im Internet
- Tägliche Andacht zum Hören mit einem geistlichen Impuls von Mitarbeitenden aus Anhalt
- Eine gute Zusammenstellung digitaler Angebote findet sich auch auf der Schwerpunktseite der EKM
Gottesdienste und Veranstaltungen
Den Kirchengemeinden wird dringend empfohlen, vorerst bis Ostern (12.4.) alle Gottesdienste abzusagen. Auch alle Veranstaltungen, Konzerte, Gemeindekreise, Gruppen und Gremiensitzungen sollen bis dahin entfallen. Zuständig für konkrete Entscheidungen und die Umsetzung vor Ort sind die Kirchengemeinden bzw. die Gemeindekirchenräte. Die für den 24./25. April geplante Frühjahrstagung der Landessynode in der Anhaltischen Diakonissenanstalt fällt aus.
Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Kasualien
Hochzeiten und Taufen sollen verschoben werden. Trauerfeiern können nur im kleinen Kreis und am Grab stattfinden, also nicht in geschlossenen Räumen. Die Evangelische Kirche setzt sich auf Bundes- und Länderebene dafür ein, dass das auch möglich sein soll, wenn allgemeine Ausgangssperren verhängt werden. Kirchengemeinden müssen Bestattungsfirmen und Trauergesellschaften darüber informieren.
Was können Gemeinden tun?
Kirchengebäude sollen so lange wie möglich zu gottesdienstlichen Zeiten für persönliche Gebete und Einkehr geöffnet sein. Pfarrerinnen und Pfarrer sowie andere kirchliche Mitarbeitende sollen dann für seelsorgerliche Anliegen ansprechbar sein. Kirchengebäude können nach Maßgabe der Kirchengemeinden auch darüber hinaus geöffnet werden. Kirchengemeinden sind gehalten, einen möglichst engen Kontakt per Telefon oder auf elektronischem Weg mit Gemeindegliedern zu halten, um Menschen in den Gemeinden im Bedarfsfall schnell helfen zu können.
Kirchenboten
Die aktuellen Informationen sollen in die nächste Ausgabe der gemeindlichen Kirchenboten aufgenommen und so breit wie möglich in den Gemeinden kommuniziert werden.
Landeskirchenamt und Regelungen für Mitarbeitende
Das Landeskirchenamt der Landeskirche Anhalts in Dessau arbeitet in eingeschränkter Form weiter und bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen. Zahlreiche Mitarbeitende arbeiten von zu Hause aus. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Arbeit der Besoldungsabteilung ist sichergestellt. Dringende dienstrechtliche Entscheidungen können weiterhin kurzfristig getroffen werden. Die telefonische Erreichbarkeit des Landeskirchenamt ist unter der zentralen Rufnummer 0340 / 2526-0 nicht durchgehend gewährleistet. Mitarbeitende, die von zu Hause aus arbeiten, sind gewiesen, von dort aus ihre dienstlichen Mails zu prüfen.
Dienstreisen von Mitarbeitenden werden bis auf weiteres untersagt. An die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst und im Landeskirchenamt wurden Hinweise zu veränderten arbeitsrechtlichen Regelungen angesichts der aktuellen Situation geschickt.
Schulen und Kindergärten
Wie staatliche Einrichtungen bleiben auch die kirchlichen Schulen und Kindergärten voerst bis zum 19.4. geschlossen. Hinsichtlich der Notfallbetreuung gelten die gleichen Regelegungen wie bei staatlichen Einrichtungen.
Kollekten
Da augenblicklich keine Gottesdienste stattfinden können, fallen weitgehend auch die Kollekten weg. Eine konkrete und pauschale Empfehlung zum Umgang mit diesem Problem kann die Landeskirche zu jetzigen Zeitpunkt nicht geben. In einer Telefonkonferenz mit den EKD-Pressesprechern wurde aber deutlich, dass viele Gemeinden in Deutschland folgendermaßen handeln: Bei besonders dringenden Kollektenanliegen spenden Kirchengemeinden aus ihrem eigenen Etat und rufen Gemeindeglieder ggfs. dazu auf, für den gleichen Zweck Online zu spenden. Aktuelle Kollektenempfehlungen für die nächsten Wochen liegen angesichts der derzeitigen Situation noch nicht vor. Dem Kollektenplan können Sie aber entnehmen, dass zum Beispiel am 29.03. die Kollekte an das Berliner Missionswerk gehen soll, das von der Landeskirche Anhalts mitgetragen wird. Das vom Missionswerk getragene Schulzentrum „Talitha Kumi“ in Beit Jala/Palästina befindet sich in akuter Finanznot
Sonderaktion Ostern
Eine kirchliche Sonderaktion zu Ostern, die alle Kirchengemeinden in Anhalt verbinden soll, ist in Planung.
Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen, Zerbst – Landeskirche