Evangelische Landeskirche Anhalts

Gericht untersagt NPD-Parteitag

Dessau-Roßlau, am – Der für das Wochenende geplante Bundesparteitag der rechtsextremen NPD wird nicht wie geplant in der Anhalt-Arena Dessau-Roßlau stattfinden. Das hat Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht entschieden und damit einer Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau stattgegeben.

Die Sportstättensatzung der Gemeinde schließe die Nutzung der Halle für politische Zwecke aus, entschied das Gericht am Montag in Magdeburg. Die Zweckbestimmung der Halle werde auch nicht dadurch geändert, dass die Arena schon einmal einer politischen Partei zur Verfügung gestellt worden sei, erklärten die obersten Verwaltungsrichter des Landes. Hintergrund ist, dass die CDU dort am 18. März mit Kanzlerin Angela Merkel eine Veranstaltung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt abgehalten hatte. Das Verwaltungsgericht Halle hatte dagegen der NPD Recht gegeben.

Um gegen den Parteitag zu demonstrieren, hatte sich in Dessau-Roßlau bereits ein breites demokratisches Bündnis gebildet. Geplant waren unter anderem eine Lichterkette und ein ökumenischer Gottesdienst. „Wir sind froh, dass es durch rechtsstaatliche Mittel möglich ist, eine solche Veranstaltung zu unterbinden“, sagte die Dessauer Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch.