Erklärung zum Sonn- und Feiertagsschutz
Dessau-Roßlau, am – Die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat sich in einer am Mittwoch beschlossenen Erklärung besorgt über die Situation des Sonn- und Feiertagsschutzes geäußert. Die Sonn- und Feiertagsruhe stelle ein wichtiges Kulturgut unserer Gesellschaft dar, sei von großer Bedeutung für die Stabilität des Gemeinwesens und müsse als geschützter Freiraum zur Besinnung und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung erhalten bleiben.
„Dabei geht es um die kulturelle Qualität unseres Zusammenlebens, aber auch um den Raum der Freiheit für die Religionsausübung“, heißt es in der Erklärung. „Wir sehen mit Sorge, dass die durch die Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichte Ladenöffnung an vier Sonntagen des Jahres ausschließlich für die vier Adventssonntage in Anspruch genommen wird. Gerade die Adventssonntage dienen der Besinnung und Einkehr in Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Es gibt auch Erfahrungen, dass auch weitere Sonntage für die Ladenöffnung in Anspruch genommen werden. Damit wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe Stück für Stück weiter aufgelöst. Dies kann im Interesse des Gemeinwohls nicht hingenommen werden“, so die anhaltische Kirchenleitung. Dessau-Roßlau, 13. Dezember 2007 Die Erklärung im Wortlaut (PDF)