Evangelische Landeskirche Anhalts

Einzug der Kirchensteuer vereinfacht

Dessau-Roßlau, am – Viele Banken informieren ihre Kunden in diesen Tagen über ein neues und vereinfachtes Verfahren, mit dem ab Januar 2015 die Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer erhoben und eingezogen wird. „Kirchenmitglieder haben immer dann Kirchensteuer zu zahlen, wenn der Staat von ihnen Einkommensteuer erhebt“, sagt Oberkirchenrat Dr. Rainer Rausch, Finanzdezernent der Evangelischen Landeskirche Anhalts. „Das gilt auch für Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinseinkünfte.“

Seit 2009 werden die Kapitalertragsteuer (mit einem Höchstsatz von 25 Prozent) sowie auf Antrag die darauf entfallende Kirchensteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung – in der Regel bei den Banken – erhoben und an die Finanzbehörden abgeführt. „Soweit dieser Antrag nicht gestellt wurde, müssen die Kapitalerträge bislang in der Steuererklärung angegeben werden“, sagt Oberkirchenrat Rausch. „Ab 1. Januar 2015 wird das bisherige Verfahren vereinfacht und automatisiert, dann sind für den Kirchensteuereinzug kein gesonderter Antrag und keine Erklärung mehr nötig. Der Steuerzahler muss selbst nicht mehr aktiv werden.“

Dabei sind Banken und Sparkassen ab 2015 verpflichtet, die Daten zur Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Sie erhalten dann auf elektronischem Weg eine verschlüsselte Mitteilung zur Einbehaltung der Kirchensteuer. „Dieses Verfahren erfüllt die hohen Anforderungen des Datenschutzes. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche ihr Kunde angehört“, unterstreicht Rausch. Die neue, vereinfachte Form des Steuereinzugs, so der Finanzdezernent, sei weder eine neue Steuer noch eine Steuererhöhung.

„Wer als Kirchenmitglied bisher auf seine Spareinlagen keine Steuern gezahlt hat, weil deren Zinsen nicht höher als der Freibetrag sind, wird auch zukünftig keine Kirchensteuer auf Zinsen zahlen. Und wer Kapitalerträge hat, die über der Freibetragsgrenze liegen und besteuert werden, hat auch bisher schon Kirchensteuer darauf gezahlt.“

Weitere Infos: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/kirchensteuer_node.html

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