Einsegnung für Religionslehrer und Gemeindepädagogen
Dessau-Roßlau, am – In der Klosterkirche in Drübeck erhalten zehn junge Lehrerinnen und Lehrer am 11. September 2005 die Berufung zur Erteilung von Religionsunterricht an den Schulen in Sachsen-Anhalt. Neun von ihnen werden an Schulen in Sachsen-Anhalt unterrichten, ein Lehrer in Sachsen. Die Vokationen werden innerhalb eines Gottesdienstes durch den Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, Axel Noack, und Kirchenrat Dr. Klaus-Joachim Ziller, Kirchenamt der Föderation Ev. Kirchen in Mitteldeutschland, ausgesprochen. Die Feier beginnt um 10 Uhr. Neben den Religionslehrerinnen und -lehrern werden außerdem 15 Gemeindepädagoginnen und -pädagogen für den Gemeindedienst eingesegnet. Die Pädagoginnen und Pädagogen kommen unter anderem aus der Landeskirche Anhalts, der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Landeskirche.
Stichwort – Vokation Die Vokation ist der offizielle Akt, in dem Lehrkräfte durch die Kirchen mit der Erteilung des Religionsunterrichts an den Schulen eines Bundeslandes beauftragt werden. Die Vokation ist zugleich eine Feier, in der die Pädagoginnen und Pädagogen für ihren Dienst gesegnet werden. Die Berufungen zum evangelischen Religionsunterricht finden in Sachsen-Anhalt in der Regel im Herbst eines jeden Jahres im Kloster Drübeck statt. Die ersten evangelischen Religionslehrerinnen und -lehrer in Sachsen-Anhalt wurden vor elf Jahren für ihren Dienst in der Schule eingesegnet. Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt – Zahlen für 2004/2005: Seit 1994 werden an Sachsen-Anhalts Schulen evangelischer und katholischer Religionsunterricht sowie das Fach Ethik erteilt. Eltern entscheiden, an welchem Fach ihr Kind teilnehmen soll. Der Religionsunterricht ist offen für alle Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2004/2005 ist der Prozentsatz derjenigen Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt, die am evangelischen Religionsunterricht teilnahmen, gegenüber dem Vorjahr gestiegen: an Gymnasien waren es 16 Prozent der Schülerinnen und Schüler (2003/04: 14,8 Prozent), an Sekundarschulen rund fünf Prozent (4,7 Prozent), an Grundschulen etwa 17 Prozent (15,2 Prozent), an Sonderschulen circa 4 Prozent (3,7 Prozent) und an Berufsschulen etwa 1 Prozent (0,8 Prozent).