Evangelische Landeskirche Anhalts

„Diakonie braucht evangelisches Profil“

Dessau-Roßlau, am – Die anhaltische Landessynode hat bei ihrer Frühjahrstagung in Köthen Gemeinden und Kirchenkreise dazu aufgerufen, enger mit diakonischen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Förderung des geistlichen Lebens in der Diakonie solle von kirchlicher Seite unterstützt und mitgestaltet werden, heißt es in einer Entschließung der Synodalen. Zuvor hatte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, in seinem Bericht betont: „Die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch diakonische Unternehmen hat eine theologische Grundlage und bedarf ei¬nes klaren evangelischen Profils.“

Träger dieser Ausrichtung seien die Mitarbeitenden, sie müssten allerdings von den Leitungen der Einrichtungen unterstützt werden. In den Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland arbeiten in Sachsen-Anhalt und Thüringen zurzeit 29.000 Frauen und Männer. 16.000 von ihnen gehören keiner Kirche an. Grüneberg stellte in diesem Zusammenhang Initiativen des Diakonischen Werkes vor, um Mitarbeitende besser mit der evangelischen Ausrichtung ihrer Einrichtungen vertraut zu machen. Dazu gehörten etwa Impulstage an ungewöhnlichen Orten, die Arbeit im Fachverband „Diakonie und geistliches Leben“ und eine Bildungsinitiative, die Grundbegriffe des Glaubens thematisiere.

Zugleich verteidigte der Diakonie-Vorsitzende die Loyalitätsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland, die es möglich macht, von zwei gleich gut ausgebildeten Bewerbern jenen einzustellen, der einer christlichen Kir¬che angehört. „Wir halten daran fest, unseren Ver¬antwortlichen in den diakonischen Einrichtungen immer wieder nahe zu legen, dass die Frage der Kirchenzugehörigkeit, zum Beispiel bei Personaleinstellungen, relevant ist“, sagte Grüneberg.

Als weiteres Spannungsfeld im Bereich der Diakonie Mitteldeutschland beschrieb Grüneberg die Vereinbarkeit von diakonischen Anliegen und Anforderungen des Marktes. „Die ökonomischen Rahmenbedingungen stellen die Mitglieder der Diakonie Mitteldeutschland vor erhebliche Herausforderungen: Einsparpotenziale im Sachkostenbereich sind oftmals seit langem ausgereizt. Fusionen zu größeren Trägern können hilfreich sein. Die so möglichen Synergien sind jedoch häufig Einmal-Effekte, die früher oder später aufgezehrt sind. Eine weitere Option ist die Aufgabe von Hilfefeldern durch die Mitgliedseinrichtungen – z.B. in der Altenhilfe oder bei Beratungsstellen.

Es ist keine schwarzgemalte Zukunft, wahrzunehmen, dass Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland zunehmend nicht mehr in der Lage seien werden, ihren Auftrag zu erfüllen, wenn sie ausnahmslos an die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts in seiner jetzigen Ausprägung gebunden sind und gleichzeitig die dadurch bedingten Personalkosten nicht mehr refinanziert werden.“ Der Oberkirchenrat warb dafür, hier auf Basis des bestehenden Arbeitsrechtes nach flexiblen Lösungen zu suchen, „um diakonischen Unternehmen weiter eine Zuordnung zur Kirche und eine Mitwirkung in der verbandlichen Diakonie zu ermöglichen“.

Es müsse berücksichtigt werden, dass ein Herausdrängen von Mitgliedern aus der verbandlichen Diakonie und die Aufgabe einzelner Arbeitsfelder auch zu einem Bedeutungsverlust der Kirchen führe. Dieser könne nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die Landessynode unterstrich diese Einschätzung in ihrer Entschließung und bat den Landeskirchenrat der anhaltischen Landeskirche, gemeinsam mit den diakonischen Einrichtungen und dem Landespfarrer für Diakonie nach Lösungsvorschlägen zu suchen.

Alle Infos und Berichte: www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode

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