Evangelische Landeskirche Anhalts

Diakonie begrüßt Einführung von Mindestlohn

Dessau-Roßlau, am – Die am 22. Januar vom Bundestag beschlossene Einführung eines Mindestlohnes in zusätzlich sechs Branchen wird von der Diakonie Mitteldeutschland begrüßt. „Armutslöhne und Aufstockung durch Hartz IV sind für uns nicht hinnehmbar. Wir fordern seit langem, dass die Menschen vom Lohn ihrer Arbeit auch auskömmlich leben können müssen.“, erklärt Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland.

Die Diakonie tritt seit langem dafür ein, dass Menschen, die in der Pflege arbeiten, tarifgerecht bezahlt werden. Die eigenen Tarife in der Diakonie für die Pflegenden liegen aber deutlich über der Grenze, die nach aktueller Erwartung als Mindestlohn für die Pflegebranche im Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird. „Wir teilen das Anliegen, Entlohnung für Pflegekräfte unterhalb des derzeitigen Tarifniveaus zu verbieten“, betonte Diakoniechef Eberhard Grüneberg am Rande der EKM-Synode in Bad Sulza. Doch der neue Mindestlohn selbst liegt wahrscheinlich deutlich unter der niedrigsten Vergütungsstufe innerhalb der Diakonie. „Der Mindestlohn in der Pflege darf nicht zur Richtschnur für die Entgelt-Verhandlungen mit den Pflegekassen werden. Für unsere Einrichtungen entsteht dann eine Finanzierungslücke, die nicht geschlossen werden kann.“ Das Problem besteht darin, dass die Pflegekassen nicht verpflichtet sind, eine tarifgerechte Entlohnung bei den Pflegesatzverhandlungen zu berücksichtigen. Die finanzielle Anerkennung pflegerischer Arbeit und die hohe Einsatzbereitschaft und Fachkenntnis des Pflegepersonals in der Diakonie ist die Grundlage für eine hohe Qualität in der Pflege an Menschen. „Wir haben die Sorge, dass die Pflegekassen in Zukunft nur noch den Mindestlohn bei den Pflegesätzen zugrunde legen könnten. Die Politik hat ihre dahingehende Zusage, dass dies nicht passieren wird, bisher nicht eingehalten“, kritisierte auch der Diakonie Bundesverband die jetzige Situation. Die Pflegekassen sollten deshalb im Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet werden, das bindende Tarifrecht der Diakonie anzuerkennen und die darin festgelegten Entlohnungen an die Einrichtungen zu bezahlen. Das Arbeitnehmerentsendegesetz ist erst ein erster Schritt zur leistungsgerechten Bezahlung und Bekämpfung von Dumpinglöhnen in der Pflege. „Die neuen Mindestlohnregelungen lösen leider aber noch nicht das Grundproblem der Armutslöhne und der hohen Zahl der Hartz-IV-Aufstocker.“, so Diakoniechef Eberhard Grüneberg. Kontakt: Frieder Weigmann, Tel.: 03691 – 810 317, Mobil: 0172 – 377 80 93