Evangelische Landeskirche Anhalts

Bischof Weber: "Zukunft der Kirche entscheidet sich in Gemeinden"

Dessau-Roßlau, am – Der braunschweigische Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber hat bei einem Gastvortrag vor der anhaltischen Landessynode am Freitag den Einsatz für arme und sozial benachteiligte Menschen als zentrale Aufgabe der Kirchengemeinden bezeichnet. In seinem Referat über „Wesen und Auftrag der Kirche“ sagte Weber: „Der erste Satz des Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, muss zum sozialpolitischen Programm der Kirchengemeinde gehören und ist in allen Bezügen von ihr deutlich zu vertreten.“

Vor allem müssten Kirchengemeinden die Stimme für die Kinder erheben und die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft deutlich machen. Grundsätzlich, so der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, werde sich die Zukunft der Kirche „in den vielen Kirchengemeinden entscheiden, in den Dörfern und in den Städten, da, wo die Kirche als Gemeinde Jesu Christi vor Ort erkennbar ist“. Weber sprach sich in diesem Zusammenhang für die Idee einer „Volkskirche“ aus. „Das heißt nicht, dass alle in der Kirche sind, sondern dass Kirche so zu gestalten ist, dass alle in ihr sein und sich in ihr wohlfühlen könnten, wenn sie nur etwas mit der Botschaft der Kirche anzufangen wissen.“ Weiter betonte Weber, Kirchengemeinden sollten sich verstärkt für den Schutz des Sonntags einsetzen. „Indem der Rhythmus von Arbeit und Ruhe gemeinsam gelebt und im Gottesdienst gefeiert wird, wird Gemeinschaft gestiftet. Der Sonntag muss weiterhin Raum für Ruhe, für gottesdienstliche Feier und für gemeinsam in Familie, Freundschaft und Nachbarschaft gelebte Zeit gewähren.“ In einem Referat zu juristischen Aspekten von „Wesen und Auftrag der Kirche“ betonte Kirchenrat Dr. Arno Schilberg aus der Lippischen Landeskirche, dass Kirche nicht zu einem Organ des Staates werden dürfe. Sie müsse vielmehr das Verhältnis zwischen Christengemeinde und Bürgergemeinde bestimmen. „Christengemeinde kann sich zur Bürgergemeinde nicht ablehnend verhalten, darf sich aber auch nicht ständig anpassen. Christen haben einen verkündenden, diakonischen, erzieherischen und bildenden Auftrag. Die Verwirklichung der positiven Glaubens- und Religionsfreiheit begründet die aktive Beziehung des Staates zu den Kirchen. Auch eine sozial perfekter durchorganisierte Gesellschaft beseitigt nicht Anlässe zu den sogenannten Krisenpunkten wie Tod, berufliches Versagen, Vereinsamung, Lebensmüdigkeit oder Alter. In der Kirche gibt es viele Menschen, die den betroffenen Menschen durch Besuche, Zuhören und Trösten eine Hilfe sind.“ Dessau-Roßlau, 25. April 2009