Beratungen über Haushalt und Transformationsprozess
Dessau-Roßlau, am – Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat am heutigen Samstag bei ihrer Tagung in Dessau den Haushaltsplan für 2019 beschlossen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro vor gegenüber 16,7 Millionen Euro im Jahr 2018. Haupteinnahmen sind Kirchensteuern (5,5 Millionen Euro gegenüber 5,3 Millionen Euro im Jahr 2018), Staatsleistungen (2019: 3,26 Millionen Euro; 2018: 3,17 Millionen Euro) und der Finanzausgleich der Evangelischen Gliedkirchen (2019: 4,22 Millionen Euro; 2018: 4,24 Millionen Euro) sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (2019: 1,5 Millionen Euro; 2018: 1,4 Millionen Euro).
Als Vorsitzender des Finanzausschusses der Synode sagte Ullrich Hahn (Garitz bei Zerbst): „Wir können uns über einen stabilen Haushalt freuen, sollten bei den Ausgaben jedoch weiter vorsichtig sein und uns nicht auf stetig wachsende Kirchensteuern einstellen.“ Zudem müssten auch die Rücklagen für die Versorgung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamten im Ruhestand weiter ausreichend bedient werden.
Zum Auftakt des zweiten Synodentages hatte ein Abendmahlsgottesdienst in der Christuskirche Dessau-Ziebigk stattgefunden, der von Pfarrerin Christine Reizig gehalten wurde.
Transformationsprozess
Weiter berieten die Synodalen unter anderem über den Transformationsprozess in der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Er beinhaltet eine engere Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Arbeitsgemeinschaften und Mitarbeitenden in einem „Verbundsystem“. Hintergrund der Veränderungen sind unter anderem sinkende Gemeindegliederzahlen und fehlender Nachwuchs bei den Pfarrerinnen und Pfarrern. Aufgewertet werden sollen andere kirchliche Arbeitsbereiche (Kirchenmusik, Gemeindepädagogik, Diakonie, Verwaltung) neben der Tätigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrern. „Die Gründung von Arbeitsgemeinschaften der Gemeinden und ihnen zugeordneten Mitarbeiterverbünden hat deutlich an Fahrt aufgenommen“, sagte Kirchenpräsident Joachim Liebig. „Auf unterschiedliche Weise wird darüber auf allen Ebenen der Landeskirche diskutiert.“ Vereinbarungen zu Arbeitsgemeinschaften in Gemeinden liegen bereits aus dem Raum Coswig und Oranienbaum-Wörlitz vor. Weitere sind in Vorbereitung.
Ein vom Landeskirchenrat vorgelegter Zeitplan sieht unter anderem vor, dass bis zum Sommer 2019 ein Punktesystem eingeführt wird, welches die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Gemeinden erleichtert. 2020 soll es in jedem Kirchenkreis Arbeitsgemeinschaften geben, erste Arbeitsgemeinschaften sollen evaluiert werden. Weitgehend abgeschlossen sein soll die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bis 2021, im Anschluss soll in der Synode eine Verfassungsreform beschlossen werden, die den rechtlichen Rahmen für die Veränderungen abschließt. Eine umfassende Evaluation soll es zwischen 2022 und 2025 geben. Kirchenpräsident Liebig sagte dazu: „Am Ende dieses Zeitraums sollte der Rückgang unserer Mitgliedszahlen gestoppt und die Verbundenheit von Menschen mit ihrer Kirchengemeinde im Gebiet der Landeskirche signifikant gesteigert worden sein.“
Weitere Beschlüsse
Die Landessynode beauftragte den Landeskirchenrat, gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe und Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes, eine Strategie zur Umsetzung der Digitalisierung in der Landeskirche zu erarbeiten. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss, die Erwartungen an die digitale Präsenz kirchlicher Angebote seien ebenso gestiegen wie die Anforderungen an eine moderne EDV.
Weiter beschloss die Synode die Einführung einer neuen Perikopenordnung, also der Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder, die bereits ab dem ersten Adventssonntag 2018 gilt. Die neue Perikopenordnung ist im gesamten Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland in Gebrauch.
Ein Urantrag zur Einrichtung einer 50-Prozent-Pfarrstelle für die Arbeit mit Frauen wurde in den Ausschuss für Erziehung und Bildung verwiesen mit der Bitte, das Anliegen bei einer Neukonzeption der landeskirchlichen Arbeitsstellen im Bildungsbereich zu berücksichtigen.
Hintergrund: Landessynode
Die Landessynode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und 6 von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die Evangelische Landeskirche Anhalts hat derzeit rund 32.600 Mitglieder.
https://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode
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