Evangelische Landeskirche Anhalts

Anhaltische Landessynode am 17./18. November

Dessau-Roßlau, am – Die diesjährige Herbstsynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts beginnt am Freitag, 17. November, 9 Uhr mit einem Synodengottesdienst in der Dessauer Christuskirche (Kirchstraße 2, Dessau-Ziebigk). Gegen 10.40 Uhr wird die Tagung des anhaltischen Kirchenparlaments in der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau (Gropiusallee 3) fortgesetzt.

Im Mittelpunkt stehen die Tätigkeitsberichte des Kirchenpräsidenten und der Dezernenten sowie des Diakonischen Werkes. Verabschiedet werden soll zudem der Haushaltsplan für 2007. Der Haushalt für das kommende Jahr liegt bei 11,64 Millionen Euro und damit 4,45 Prozent über dem Ansatz für 2006. Als Gast der Synode wird unter anderem Dr. Tomás Butta, Patriarch der Tschechoslowakisch-Hussitischen Kirche erwartet, die der anhaltischen Kirche partnerschaftlich verbunden ist. In einem Diskussionsschwerpunkt wird sich das anhaltische Kirchenparlament am Sonnabend, 18. November, mit dem viel diskutierten Impulspapier „Kirche der Freiheit“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befassen. Als Referent wird Oberkirchenrat Dr. Ties Gundlach erwartet, Mitverfasser des Papiers und Abteilungsleiter im Kirchenamt der EKD. Beraten wird weiter über ein Kirchengesetz zur Einführung der Trauagende der Union Evangelischer Kirchen (UEK), der auch die Evangelische Landeskirche Anhalts angehört. Die Herbsttagung ist die zweite Zusammenkunft der Landessynode in ihrer derzeitigen Zusammensetzung: 33 Mitglieder des anhaltischen Kirchenparlaments waren bei der Frühjahrssynode im April neu gewählt und sechs weitere von der Kirchenleitung der Landeskirche neu berufen worden. Hintergrund: Die Landessynode ist das Kirchenparlament der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Sie besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind in Anhalt Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Landes- und Kreissynodale sowie Gemeindekirchenräte werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Weitere Infos und Ablauf Dessau, 15. November 2006