Evangelische Landeskirche Anhalts

47.000 Frauen und Männer wählen Gemeindekirchenräte

Dessau-Roßlau, am – Rund wahlberechtigte 47.000 Frauen und Männer in der Evangelischen Landeskirche Anhalts sind in den kommenden Wochen dazu aufgerufen, einen neuen Gemeindekirchenrat zu wählen. Zwischen dem 1. und 21. Oktober entscheiden sie für die nächsten sechs Jahre über die Zusammensetzung des Leitungsgremiums ihrer Kirchengemeinde. Das Motto der Wahl lautet „Mit dem Kreuz ein Zeichen setzen“. Die Kirchenältesten in den 168 Gemeinden der Landeskirche tragen gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Verantwortung für die geistliche Leitung der Gemeinde und den Gottesdienst, verwalten das Gemeindevermögen, entscheiden über Bauvorhaben, über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und viele andere Bereiche des Gemeindelebens. Erstmals können bei dieser Gemeindekirchenratswahl auch alle Jugendlichen ihre Stimme abgeben, die bereits konfirmiert sind. Die anhaltische Landeskirche hat insgesamt 55.000 Mitglieder.

„Diese Wahl ist für uns von großer Bedeutung“, sagt Kirchenpräsident Helge Klassohn. „Denn laut unserer Verfassung baut sich die Landeskirche auf der Gemeinde auf, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Es sind die Kirchenältesten in den Gemeinden, die die Mitglieder der Landessynode wählen. Und in der Landessynode wird dann über die neue Kirchenleitung und den Landeskirchenrat entschieden.“ Der ehrenamtliche Einsatz der Kirchenältesten könne gar nicht hoch genug geschätzt werden, betont der Kirchenpräsident. „Sie engagieren sich außerordentlich und tragen eine hohe Verantwortung für ihre Kirchengemeinde.“ Rund 1.000 Plätzen in den Gemeindekirchenräten stehen über 1.200 Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber. „Aus diesem Grund wird es in der Mehrzahl der Gemeinden auch eine richtige Wahl geben“, betont der Kirchenpräsident. „Das gehört zum demokratischen Grundverständnis in unserer evangelischen Kirche einfach dazu.“ Bei der letzten Gemeindekirchenratswahl im Jahr 1999 wurden 1.018 Kirchenälteste gewählt, 57,5 Prozent von ihnen waren Frauen. Die Wahlbeteiligung lag für die gesamte Landeskirche bei 28,3 Prozent. Bei bis zu 200 wahlberechtigen Gemeindegliedern in einer Gemeinde werden zwei bis sechs Älteste gewählt, bei bis zu 500 Wahlberechtigten sind es vier bis acht Älteste, bei bis zu 1.000 Wahlberechtigten sechs bis zehn Älteste und bei über 1.000 Wahlberechtigten acht bis 14 Älteste. ---------------------------------------------------------- Hintergrund: Evangelische Landeskirche Anhalts Zwischen Fläming und Harz gelegen, von Elbe, Mulde und Saale durchzogen, ist das Gebiet der Evangelischen Landeskirche Anhalts nahezu identisch mit dem einstigen Fürstentum, späteren Herzogtum und dem nach 1918 entstandenen Freistaat Anhalt. Die Landeskirche umfasst heute Gemeinden in rund 154 Dörfern und Städten. Aufbau und Struktur Etwa 55.000 Gemeindeglieder leben in 168 selbständigen Kirchengemeinden. Diese und die Landeskirche sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Die Kirchengemeinden verwalten ihre Angelegenheiten selbständig im Rahmen der Kirchenverfassung. Organe ihrer Selbstverwaltung sind die Gemeindekirchenräte (§6 Kirchenverfassung). Die Kirchengemeinden sind in den fünf Kirchenkreisen Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zusammengefasst. Die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht üben die Kreisoberpfarrer aus. Sie werden für acht Jahre berufen. Kirchengemeinden und Landeskirche haben für die Erhaltung und Pflege von insgesamt 214 Kirchen und Kapellen zu sorgen. Zurzeit sind in den Gemeinden 55 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 49 hauptamtliche Mitarbeiter im Verkündigungsdienst, d. h. Katecheten und Kirchenmusiker, beschäftigt. Die Landessynode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Landeskirchenrat (Mitglieder: der Kirchenpräsident und die drei Oberkirchenräte) bildet zusammen mit dem Präsidium der Landessynode sowie zwei weiteren Synodalen die Kirchenleitung. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident. Zu den Aufgaben der Kirchenleitung gehören insbesondere die Entscheidungen und Verlautbarungen zu Fragen von weitreichender und grundsätzlicher Bedeutung sowie der Erlass von Verordnung mit Gesetzeskraft zwischen den Tagungen der Landessynode. Der Landeskirchenrat vertritt die Landeskirche im Rechtsverkehr, leitet das Landeskirchenamt, übt die Dienstaufsicht über die Pfarrer, Beamten und übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche aus, verwaltet das Vermögen und die Finanzen der Landeskirche usw.