Kirchengesetz zur Zustimmung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland – MVG-EKD – und Änderung des Kirchengesetzes zur Ausführung über Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Das vorstehende Gesetz wird am 01.10.2020 bekannt gemacht. Der Landeskirchenrat