Gesetzesvertretende Verordnung der Kirchenleitung zum Haushaltsplan 2021
Nachfolgend wird die von der Kirchenleitung mit Beschluss vom 14. Dezember 2020 gemäß § 59 Absatz 1 Buchstabe b Verfassung beschlossene Gesetzesvertretende Verordnung über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Landeskirche Anhalts für das Haushaltsjahr 2021 vom 14. Dezember 2020 bekanntgegeben.
Dessau-Roßlau, 16. Dezember 2020
Joachim Liebig, Kirchenpräsident