Evangelische Landeskirche Anhalts

Gesetzesvertretende Verordnung ARRG MK

Nachfolgend wird die von der Kirchenleitung mit Beschluss vom 16. November 2020 gemäß § 59 Absatz 1 Buchstabe b Verfassung beschlossene Gesetzesvertretende Verordnung über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden sowie der Auszubildenden für den Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 16. November 2020 bekanntgegeben.

Dessau-Roßlau, 17. November 2020
Joachim Liebig, Kirchenpräsident