Leitung - Struktur - Karte
Leitungsorgane der Landeskirche sind die Landessynode, der Landeskirchenrat und die Kirchenleitung. Die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht in den Kirchenkreisen üben im landeskirchlichen Auftrag die Kreisoberpfarrerinnen und Kreisoberpfarrer aus.
Hier gelangen Sie zur interaktiven Kirchenlandkarte der EKD mit Informationen zu Kirchengebäuden und Gemeinden aus Anhalt.
In Sachsen-Anhalt gehören rund 255.500 Menschen der evangelischen und rund 77.880 Menschen der katholischen Kirche an. Damit sind 11,7 Prozent der Männer und Frauen in Sachsen-Anhalt evangelischer und 3,7 Prozent katholischer Konfession. Die großen Kirchen in Sachsen-Anhalt sind die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland mit dem Bischofssitz in Magdeburg (rd. 227.104 Mitglieder in Sachsen-Anhalt) und die Evangelische Landeskirche Anhalts mit dem Sitz des Landeskirchenrates in Dessau-Roßlau (rund 28.403 Mitglieder – Stand 31.12.2020) sowie das Bistum Magdeburg, dessen Bischofssitz auch die Landeshauptstadt ist.
Verfassung der Landeskirche – pdf
Leitungsgremien
Leitungsorgane der Landeskirche sind die Landessynode, der Landeskirchenrat und die Kirchenleitung. Die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht in den Kirchenkreisen üben im landeskirchlichen Auftrag die Kreisoberpfarrerinnen und Kreisoberpfarrer aus. Sie werden für acht Jahre berufen. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt.
Die Landessynode
Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen.
Präsidium der Synode
Präses
Beisitzer
Pfarrer Andreas Mueller
Beisitzerin
Der Landeskirchenrat
Dem Landeskirchenrat gehören der Kirchenpräsident und zwei Oberkirchenräte / Oberkirchenrätinnen an. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident. Er vertritt als Leitender Geistlicher auch die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Der Landeskirchenrat vertritt die Landeskirche im Rechtsverkehr.
Kirchenpräsident Joachim Liebig
Biografie
Oberkirchenrätin Ramona-Eva Moebius
Biografie
Juristischer Oberkirchenrat: vakant
Die Kirchenleitung
Der Kirchenleitung gehören die Mitglieder des Landeskirchenrates an sowie das Präsidium der Landessynode (Präses und zwei Beisitzer) und zwei von der Landessynode gewählte Landessynodale. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident, sein Stellvertreter ist der Präses der Synode.
- Von der Synode gewählte Mitglieder
- Ullrich Hahn
- Olaf Stork
