Kollekte
Kollekte – was ist das?
Die Kollekte (lat. „Sammlung“) ist eine Geldgabe, die bei Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen erbeten wird. Sie wird während bzw. am Schluss des Gottesdienstes in speziellen Behältnissen (Klingelbeutel, Körbchen, Opferstock) gesammelt.
Kollekte – woher kommt dieser Brauch?
In vielen Religionen, so auch im Volk Israel, waren Opfer weit verbreitet. Sie sollten Verfehlungen sühnen und die Gottheit gnädig stimmen. Nach christlicher Überzeugung endet mit dem Opfertod Jesu am Kreuz die Opferpraxis ein für alle mal. Der Apostel Paulus ruft die christlichen Gemeinden zu Sammlungen für die (armen) Heiligen in Jerusalem auf (2. Korintherbrief, Kapitel 8 und 9). Aber auch für den Dienst an den Armen der Ortsgemeinde nehmen die Apostel Geld entgegen (Apostelgeschichte, Kapitel 4). Zu allen Zeiten haben Christen in ihren Gottesdiensten, anknüpfend an die Tradition der Urgemeinden, Kollekten gesammelt. Beträge kamen stets nicht nur den eigenen, sondern auch anderen Gemeinden zugute. Die Kollekten waren damit auch ein Zeichen innerkirchlicher Solidarität.
Kollekte – wozu?
Die Landeskirchen haben ein geordnetes Kollektenwesen eingeführt, in dem geregelt ist, wann in den Gemeinden für welchen Zweck gesammelt wird. Die Sammlungen für christliche Hilfswerke wie z.B. „Brot für die Welt“ oder die „Diakonie Katastrophenhilfe“ weiten unseren Blick für die Menschen, die auf unserer Erde Not leiden. Die Sammlungen für diakonische Aufgaben zeigen Solidarität mit den Hilfsbedürftigen. Aufgaben, welche die Möglichkeiten einzelner Gemeinden übersteigen, werden durch landeskirchliche Kollekten unterstützt.
Kollekte – wie?
Kollekten sind, wie die Kirchensteuer, das freiwillige Gemeindekirchgeld und zweckbestimmte Spenden, eine wichtige Säule für die Finanzierung der Gemeindearbeit. Das gesammelte Geld kommt unmittelbar dem genannten Zweck zugute. Dabei sollen übergemeindliche und landeskirchliche Sammlungen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Kollekten stehen, die direkt den Gemeinden zugutekommen. In der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist im jährlichen Kollektenplan der jeweilige Zweck festgelegt. Darüber beschließt die Landessynode als gewähltes Leitungsgremium. Der Kollektenzweck ist verbindlich. Die Kirchenkreise und Kirchengemeinden haben aber die Möglichkeit, die ihnen gewidmeten Kollekten für bestimmte Zwecke zu erbitten. In jedem Fall unterstreicht die Kollekte, dass Gottesdienste nicht allein zum Lobe Gottes gefeiert werden sondern dabei auch die Nöte der Menschen und Bedürfnisse der Gemeinden in den Blick kommen.
Die Kollekte ist Ausdruck des Teilens und der praktischen Nächstenliebe. Geben Sie bitte nicht nur eine symbolische Münze, sondern einen Betrag, der dem Anliegen der Kollekte auch tatsächlich hilft. Dabei gilt freilich: Jeder nach seinen Möglichkeiten. Denn: „Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb“ (2. Brief des Paulus an die Korinther, Kapitel 9)
Spenden
Unabhängig vom Gottesdienst können Sie jederzeit für kirchengemeindliche oder diakonische Zwecke Geld spenden. Gern stellen Ihnen Pfarrämter dafür Zuwendungsbescheinigungen aus.
Danke!
Für alle Ihre Kollekten und die Unterstützung der Arbeit unserer Evangelischen Landeskirche Anhalts danken wir herzlich und wünschen Gottes Segen für Gebende und Gaben.