Gemeindekirchgeld
Das Gemeindekirchgeld (auch: Gemeindebeitrag) ist in unserer Landeskirche eine freiwillige Abgabe, die jede Kirchengemeinde von ihren Gemeindegliedern zu erheben hat.
Das Gemeindekirchgeld (GKG) wird neben der Kirchensteuer erhoben, vor allem von denen, die keine Kirchensteuer zahlen (Rentner, Arbeitslose, Auszubildende, Studierende etc.). Der Ertrag bleibt vollständig bei der erhebenden Gemeinde und dient zur Deckung ihrer Aufgaben.
Da das GKG eine freiwillige Abgabe ist, richtet sich die konkrete Höhe nach dem, was ein Gemeindeglied zu geben bereit ist. Als Anhaltspunkt dient eine Gemeindekirchgeldtabelle, die von 0,5 Prozent des Nettoeinkommens ausgeht. Bei einem Einkommen von 500 Euro (Netto) im Monat ergibt dies 2,50 Euro im Monat oder 30 Euro im Jahr. Über das GKG können Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) von den Gemeinden ausgestellt werden.
Kirchengemeinden können von der Tabelle abweichen. Benachbarte Gemeinden oder solche, die z.B. in Regionen miteinander verbunden sind, sollen das GKG einheitlich ausgestalten.
Die Erhebung des GKG beruht auf der Gemeindekirchgeldordnung unserer Landeskirche.
Das GKG stellt eine wesentliche Finanzierungsquelle der gemeindlichen Arbeit dar. Es hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, sowohl absolut (bezogen auf die gesamte Landeskirche) als auch je Gemeindeglied. In manchen Gemeinden übertrifft es die – von der Landeskirche – zugewiesene Kirchensteuer. Die Bedeutung des GKG für die Finanzen der Kirchengemeinden wird weiter zunehmen. Dies hängt mit dem allgemeinen Rückgang der Kirchensteuer zusammen, aber auch besonders mit der Altersstruktur unserer Kirchenmitglieder.