Eintreten in die Evangelische Kirche
Informationen
Wenn Sie wieder Mitglied werden wollen
Für erste Informationen wenden Sie sich an uns. Oder an die Kreisoberpfarrer. Die Adressen finden Sie weiter unten. Oder Sie fragen einen Pfarrer bzw. ein Mitglied des Gemeindekirchenrates in Ihrem Wohnort. Wenn Sie dann wieder eintreten wollen, schreiben Sie einen formlosen Antrag auf Wiederaufnahme an Ihren Gemeindekirchenrat. Die Adresse nennen wir Ihnen gerne. Sobald der Gemeindekirchenrat entschieden hat, wird Ihre Mitgliedschaft wirksam.
Sind Sie noch nicht konfirmiert, nimmt der Gemeindekirchenrat Kontakt zu Ihnen auf, um mit Ihnen zu sprechen.
Wenn Sie getauft und Kirchenmitglied werden möchten…
…dann wenden Sie sich an Ihre Gemeinde und an Ihre Pfarrerin/ Ihren Pfarrer. Dort erfahren Sie Näheres über die Vorbereitungen zur Taufe und die Taufe selbst. Das Gleiche können Sie tun, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen. Ihre Rechte als Kirchenmitglied
Als neues Kirchenmitglied können Sie am Heiligen Abendmahl teilnehmen, bei Taufen das Patenamt übernehmen, sich kirchlich trauen lassen, den Gemeindekirchenrat wählen und sich auch selbst zur Wahl stellen. Im Falle Ihres Todes haben Sie das Recht auf kirchliche Bestattung.
Auch das gehört dazu
Als Kirchenmitglied zahlen Arbeitnehmer und Selbständige Kirchensteuer. Das sind neun Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Arbeitslose, Rentner, Studierende und Bezieher niedriger Einkommen zahlen 0,5 Prozent ihres Nettoeinkommens als freiwilliges Gemeindekirchgeld.
Mit diesem Geld sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Kirche auch in Zukunft für die Menschen da sein kann.
Kontakt
- Kirchenkreis Ballenstedt
- Kreisoberpfarrer Dr. Theodor Hering
- Kirchenkreis Bernburg
- Kreisoberpfarrer Karl-Heinz Schmidt
- Kirchenkreis Dessau
- Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch
- Kirchenkreis Köthen
- Kreisoberpfarrer Dietrich Lauter
- Kirchenkreis Zerbst
- Kreisoberpfarrer Juergen Tobies