Evangelische Landeskirche Anhalts

"Verhältnismäßigkeit prüfen"

Dessau-Roßlau, am – Stellungnahme von Kirchenpräsident Joachim Liebig zu den gestrigen Beschlüssen der Bundesregierung: „Bei allem Verständnis für Einschränkungen, die notwendig sind, um die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren, schmerzt es uns sehr, dass gemäß der gestrigen Verordnungen Gottesdienste weiterhin nicht stattfinden können. Es stehen jedoch noch Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und Kirchenvertretern sowie auf Länderebene auch hier in Sachsen-Anhalt bevor, deren Verlauf wir hoffnungsvoll abwarten.

Wie angemessen die Einschränkungen bei der Durchführung von Gottesdiensten gerade hier in Sachsen-Anhalt sind, muss immer wieder neu geprüft werden. Wir empfehlen unseren Kirchengemeinden, weiterhin und gerade auch zu Gottesdienstzeiten die Kirchen zu öffnen zur persönlichen Andacht und zum Gebet. Das hat sich bewährt. Ich denke, wir wären gerade in Anhalt mit unseren überschaubaren Gemeindegrößen und in größeren Kirchengebäude durchaus in der Lage, auch reguläre Gottesdienste stattfinden zu lassen unter Einhaltung eines angemessenen Abstandes und aller hygienischen Vorschriften.

Dies würde natürlich eine entsprechende rechtliche Lockerung voraussetzen. An die behördlichen Regelungen werden wir uns selbstverständlich halten.“

Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen, Zerbst – Landeskirche