Evangelische Landeskirche Anhalts

„Der Missionsbefehl ist nicht an Nationen gebunden“

Dessau-Roßlau, am – Der anhaltische Kirchenpräsident Joachim Liebig ruft zu einem freundlichen Miteinander von Kirche und Staat auf. In einem Beitrag für die in Weimar erscheinende Kirchenzeitung „Glaube und Heimat“ (Ausgabe vom 3. Januar) tritt Liebig zugleich Vorwürfen entgegen, die Kirchen in Deutschland seien zu staatsnah.

„Kirche muss in jedem Fall unabhängig bleiben von zu viel Staatsnähe und kann doch gleichzeitig gemeinsame Interessen verfolgen. Dieses Verhältnis muss abgewogen werden. Mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das bisher in jeder Weise gewährleistet.“

Aktuell bestehe, so Liebig, in manchen Ländern nicht nur Osteuropas die Gefahr, dass Kirche durch den Staat in Dienst genommen werde. „Die Kirchen sollen als Institutionen nationalistische Propaganda beglaubigen. Dabei ist gerade der Missionsbefehl ein globaler Auftrag, der nicht an Nationen gebunden ist.“

Ebenso wie dem Staat liege auch den Kirchen das Gemeinwohl am Herzen. „Deutlich über dieses gemeinsame Interesse hinaus reicht der Kernauftrag der Kirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Wenn der Staat diesen Verkündigungsauftrag dauerhaft und grundsätzlich einschränkt, steht die Bindung an den Missionsbefehl über der staatlichen Ordnung. Dann ist Widerstand Ausdruck des Glaubens.“ Mit Blick auf Einschränkungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr schreibt der Kirchenpräsident: „Gleichzeitig ist nicht jede Einschränkung des kirchlichen Dienstes sofort ein Bekenntnisfall. Kirchenleitungen haben abzuwägen, wie weit Einschränkungen durch staatliche Maßnahmen – in diesem Fall aus Gründen des Infektionsschutzes – reichen dürfen.“

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Der gesamte Beitrag im Wortlaut

Seit der Weimarer Reichsverfassung sind Kirche und Staat in Deutschland voneinander getrennt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nimmt darauf Bezug. In zahlreichen Kommentierungen wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat als eine Art freundliches Miteinander beschrieben. Dennoch ist es immer wieder nötig, dieses freundliche Miteinander zu justieren.

Als zu Ostern wegen der Pandemie keine Gottesdienste stattfinden durften, gab es Vorwürfe an die Kirchenleitungen, sie hätten sich eilfertig den staatlichen Verboten gebeugt. Diese Situation muss differenziert betrachtet werden: Als Kirchen haben wir ein vitales Interesse, ein freundliches Verhältnis zu staatlichen Stellen fortzuschreiben. Wenn wir auch aus unterschiedlichen Richtungen darauf schauen, so liegt uns doch wie dem Staat das Gemeinwohl in unserem Land am Herzen.

Deutlich über dieses gemeinsame Interesse hinaus reicht der Kernauftrag der Kirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Wenn der Staat diesen Verkündigungsauftrag dauerhaft und grundsätzlich einschränkt, steht die Bindung an den Missionsbefehl über der staatlichen Ordnung. Dann ist Widerstand Ausdruck des Glaubens. Aus Sicht der Kirche ist damit das Verhältnis zwischen Kirche und Staat definiert. Wie jeder Christ, jede Christin Widerstand leistet, das ist eine Gewissensfrage in Verantwortung vor Gott. Dietrich Bonhoeffer und die Geschwister Scholl sind dafür herausragende Beispiele. Auf dem Boden des Grundgesetzes tut der deutsche Staat also gut daran, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht zu beschneiden.

Gleichzeitig ist nicht jede Einschränkung des kirchlichen Dienstes sofort ein Bekenntnisfall. Kirchenleitungen haben abzuwägen, wie weit Einschränkungen durch staatliche Maßnahmen – in diesem Fall aus Gründen des Infektionsschutzes – reichen dürfen. Dabei ist es absurd, Kirchenleitungen grundsätzlich Staatsnähe zu unterstellen. Aktuell besteht offensichtlich – umgekehrt – eine größere Gefahr, dass Kirche durch den Staat in Dienst genommen wird. In einigen Ländern nicht zuletzt Osteuropas ist das zu beobachten. Die Kirchen sollen als Institutionen nationalistische Propaganda beglaubigen. Dabei ist gerade der Missionsbefehl ein erster globaler Auftrag, der nicht an Nationen gebunden ist. Kirche muss in jedem Fall unabhängig bleiben von zu viel Staatsnähe und kann doch gleichzeitig gemeinsame Interessen verfolgen. Dieses Verhältnis muss abgewogen werden. Mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das bisher in jeder Weise gewährleistet. Als Christ und Bürger dieses Landes bin ich dafür dankbar.

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