Bewerbungsrecht
Gegenseitiges Bewerbungsrecht Evangelische Landeskirche Anhalts und Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Hier: Erläuterungen zu den Stellenausschreibungen
Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrerinnen und Pfarrer, die bereits im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts stehen und denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung eines Lebenslaufes einzureichen. Näheres insbesondere zur Bewerbungsfrist und zum Adressaten der Bewerbung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Bewerber aus der EKM ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt der Evangelischen Landeskirche Anhalts zu erklären. Pfarrerinnen und Pfarrern der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt der EKM auf Antrag zugelassen werden. Sie haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor zu klären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.
Stellen in der EKM
Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelischen Landeskirche Anhalts können sich auf freie Stellen in der EKM bewerben. Sie werden dort regelmäßig im Amtsblatt ausgeschrieben.